23-05-2013, 22:15
Ich bin für eure Meinungen und Hinweise sehr dankbar. Das Wechselmodell mit drei Tagen bei mir haben wir beide so festgelegt, bevor wir einen Anwalt kontaktiert haben. Welche Auswirkungen diese Konstellation hat, ist uns beiden nicht bewusst. Meine Frau wollte mir erst nur zwei Tage zugestehen, wir haben uns aber dann auf drei geeinigt. Wie gesagt, ich werden den nächsten Termin beim Anwalt dabei sein und alle für mich offenen Fragen klären. Verzeiht mir, dass mir als Scheidungsneuling der rechtliche Hintergrund fehlt, aber sicher ist auch, dass ich alles restlos verstanden habe, bevor ich was unterschreibe. Da sind wir beamten für bekannt ;-). Zum JA gehe ich wegen des Unterhalts, da die Anwältin erklärt hat, dass die Berechnung dort kostenfrei wäre wohingegen die Unterhaltsermittelung durch ein Gericht kostenpflichtig. Weiterhin soll das JA Unterhalt vorstrecken, sollte ich meiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. Bei uns gibt es noch einige strittige Themen, wie z.B. die Tatsache, dass ich noch eine vermietete Eigentumswohnung besitze und auch da zeigt sich meine Frau sehr kooperativ.