24-05-2013, 07:53
Das ABR ist Teil des Sorgerechts und liegt bei GSR (theoretisch) bei beiden.
Praktisch hat es aber derjenige, der die Kinder betreut und das ist nach juristischem Standard und eurer Regelung deine Ex.
Sie möchte auf keinen Fall auf dein Wohlwollen angewiesen sein.
Sie möchte, dass du auf ihr Wohlwollen angewiesen bist und genau das setzt sie mit eurer Regelung durch.
Sobald ihr euch streitet bekommt sie es.
Das ist genau so, als wenn sie es jetzt schon hätte.
Genauso wie bei allen anderen auch.
Aus juristischer Sicht hast du so kein WM.
Die Regelung stellt genau das sicher.
Sie hat alles, du hast nichts außer 3 Tagen Umgang.
Und wenn ihr das nicht mehr gefällt, hast du nur noch Standardumgang.
Praktisch hat es aber derjenige, der die Kinder betreut und das ist nach juristischem Standard und eurer Regelung deine Ex.
Sie möchte auf keinen Fall auf dein Wohlwollen angewiesen sein.
Sie möchte, dass du auf ihr Wohlwollen angewiesen bist und genau das setzt sie mit eurer Regelung durch.
Zitat:wie ist es mit dem ABR? Ist dass bei der 3-4 Tageregelung mehrheitlich bei der Frau??Solange du ihr nicht widersprichst, habt ihr beide das ABR.
Sobald ihr euch streitet bekommt sie es.
Das ist genau so, als wenn sie es jetzt schon hätte.
Zitat:Welcher juristischer Vorteil erwächst ihr dadurch, dass der Lebensmittelpunkt bei der 3-4 Regelung bei ihr ist.Dass sie damit diejenige ist, die die Kinder betreut und du der der bezahlt.
Genauso wie bei allen anderen auch.
Aus juristischer Sicht hast du so kein WM.
Zitat:Könnte sie die Vereinbarung später dann ohne mein Einverständnis kippen??Ja. Jederzeit und ohne Begründung.
Zitat:Das ist gerade ein Ritt auf der Rasierklinge, denn wenn die Lage eskalliert finde ich mich vielleicht in einer Situation wieder, in der ich die Kinder alle zwei Wochen am WE sehe!!!Genau. Und das kann jederzeit passieren.
Die Regelung stellt genau das sicher.
Sie hat alles, du hast nichts außer 3 Tagen Umgang.
Und wenn ihr das nicht mehr gefällt, hast du nur noch Standardumgang.