24-05-2013, 09:43
Ehemann muß für Stiefkind in Bedarfsgemeinschaft aufkommen.
Verfassungswidrigkeit zur Unterhaltshöhe gegenüber leiblichem, unterhaltspflichtigem Vater verneint.
Mitteilung aus der Presse, da Beschluß wohl noch nicht vom BSG ins Web verlinkt:
http://www.thueringer-allgemeine.de/star...en-8944726
Die Klägerin will das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Verfassungswidrigkeit zur Unterhaltshöhe gegenüber leiblichem, unterhaltspflichtigem Vater verneint.
Mitteilung aus der Presse, da Beschluß wohl noch nicht vom BSG ins Web verlinkt:
http://www.thueringer-allgemeine.de/star...en-8944726
Die Klägerin will das Bundesverfassungsgericht anrufen.