24-05-2013, 10:12
(24-05-2013, 09:24)klWirts1 schrieb:Indem du erst dein Einkommen in einen Nettolohnrechner eingibst und dann das ganze nochmal nach Abzug der Handwerkerrechnung.(23-05-2013, 15:57)beppo schrieb: Wenn die Ausgabe nicht rausgerechnet wird, bleibt die steuerliche Ersparnis auch bei dir.Wie denn??
Die Differenz ziehst du dann von deiner Steuererstattung ab.
(24-05-2013, 09:24)klWirts1 schrieb:(23-05-2013, 15:57)beppo schrieb: Du musst das nur sehr konkret berechnen und vortragenWie berechnet man das? Wo vorlegen? JA?
Bei dem, der deine Steuererstattung einfordert.
Wer hat denn jetzt die Berechnung gemacht?
Über Steuererstattungen würde ich sowieso nur vor Gericht sprechen.
Andere (Exe, RAtte, JA) bekommen bestenfalls ein Angebot auf Basis des regelmäßigen Einkommens.