24-05-2013, 10:41
Wenn es ihr ums Geld geht, sie käuflich ist und dafür ein echtes Wechselmodell schriftlich vereinbart wird, kaufe sie mit Ehegattenunterhalt. Der ist nämlich steuerlich günstiger, wenn du vom begrenzten Realsplitting profitierst. Kindesunterhalt nie - siehe faq. Solltest du mal lesen.
Solltest du Familienzuschlag bekommen und die Ex nicht, wäre es doppelt schwachsinnig. Dann ist die Lösung über je ein Kind beim Vater/Mutter sinnvoll, ansonsten sogar beide Kinder bei dir, jedenfallsauf dem Papier. Andernfalls verschenkt man den Familienzuschlag.
Solltest du Familienzuschlag bekommen und die Ex nicht, wäre es doppelt schwachsinnig. Dann ist die Lösung über je ein Kind beim Vater/Mutter sinnvoll, ansonsten sogar beide Kinder bei dir, jedenfallsauf dem Papier. Andernfalls verschenkt man den Familienzuschlag.