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BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder
#2
Alter Hut. Auch ohne Ehe wäre selbes Ergebnis dabei herausgekommen. Benürftige, die eine Bedarfsgemeinschaft mit einem nach SGB leistungsfähigen bilden, stehen monetär rechtlos da. Sie bekommen keine Leistungen nach SGB und können keinen Unterhalt nach BGB einklagen. Sie können sich lediglich trennen und eben nicht gemeinsam wohnen.
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RE: BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder - von JahJahChildren - 24-05-2013, 11:13

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