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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#4
(24-05-2013, 11:00)beppo schrieb: Das OLG Hamm hat mal, in seiner unsäglichen Weisheit, entschieden, dass es einem Kind, welches einmal den Luxus einer PKV genossen hat, nicht mehr zuzumuten ist, sich nun mit einer plebejischen GKV zufrieden zu geben.

Insofern hast du da eher schlechte Karten.

Ich würde es da aber trotzdem drauf ankommen lassen, weis allerdings nicht, wie man das am besten abwickelt.

Danke Beppo für den Hinweis .
OLG Hamm - die zwei Worte hätten schon genügt ... Mit diesen Herrschaften ( insbesondere dem 1. Senat ) habe ich mittlerweile genügend Erfahrung gesammelt ...
Ich werds trotzdem drauf ankommen lassen .. hab erstmal meine Beihilfestelle angeschrieben- mal schauen, was die so sagen ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von ArJa - 24-05-2013, 11:32
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03

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