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BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder
#4
(24-05-2013, 11:25)p schrieb: Da gab es doch schon lange einige Entscheidungen mit diesem Ergebnis?

Auch vom BSG? In dem Artikel steht, das hierzu bereits
ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig ist.

Gemeint war wohl eine Beschwerde gegen das Verfahren B 14 AS 2/08 R. Das dümpelt dort seit 4 Jahren herum.

Die Verschärfung der Sippenhaft wurde ja mit dem
Fortentwicklungsgesetz 2006 eingeführt, das war mir
schon bekannt.

In einem Forum einer Wuppertaler Initiative für SGB-Gebeutelte berichtet jemand von seinen Verfahren,
das nun sogar die Richter hergehen und meinen, die Bedarfs- und Einstehensgemeinschaft müsse nicht
einmal zusammen unter einem Dach wohnen.
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RE: BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder - von Sixteen Tons - 24-05-2013, 11:56

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