24-05-2013, 13:58
@edewolf
Du hast Recht. Hier gilt mal wieder das Unterhaltsmacimierungsprinzip - entsprechend Art4 Abs3 kassiert Mami tatsächlich Deutscjen Unterhalt in Dänemark. Und weil sie sich vorher den Gerichtsstand aussuchen konnte, kann sie sich im Ergebnis auch das anzuwendende Recht aussuchen.
Du hast Recht. Hier gilt mal wieder das Unterhaltsmacimierungsprinzip - entsprechend Art4 Abs3 kassiert Mami tatsächlich Deutscjen Unterhalt in Dänemark. Und weil sie sich vorher den Gerichtsstand aussuchen konnte, kann sie sich im Ergebnis auch das anzuwendende Recht aussuchen.
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