24-05-2013, 18:12
(24-05-2013, 16:17)nowayout schrieb: kann man eigentlich auch eine volle Erwerbsminderungsrente aufstocken ?Klar kann man das. Wenn EU-Rente minus titulierte KU-Zahlung weniger als Bedarf, bekommt man diese Differenz. Allerdings nach SGB XII.
Nachteil gegenüber SGBII (HartzIV) ist, dass es (so gut wie) keine Freibeträge für Erwerbseinkommen gibt, da man logischerweise nicht arbeitet. Und die Vermögensfreibeträge sind auch furchtbar tief. http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/90.html
http://www.sgbxii.de/gesetze/05.pdf
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #