25-05-2013, 05:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2013, 05:43 von Camper1955.)
Auch hier mal ein kleines Update
Am 22.05.2013 ging nun endlich der sozialgerichtliche Auftrag an den Zweitgutachter raus.
Dieses Kosten für das Zweitgutachten werden (vorläufig) von meiner Rechtschutzversicherung übernommen. Erst als der Betrag beim Sozialgericht eingegangen war, hat das Sozialgericht den Gutachterauftrag erteilt.
Das Zweitgutachten kostet in diesem Fall 1600,00 €, sofern nicht weitere aussergewöhnliche Kosten entstehen.
lg
Robert
Am 22.05.2013 ging nun endlich der sozialgerichtliche Auftrag an den Zweitgutachter raus.
Dieses Kosten für das Zweitgutachten werden (vorläufig) von meiner Rechtschutzversicherung übernommen. Erst als der Betrag beim Sozialgericht eingegangen war, hat das Sozialgericht den Gutachterauftrag erteilt.
Das Zweitgutachten kostet in diesem Fall 1600,00 €, sofern nicht weitere aussergewöhnliche Kosten entstehen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.