25-05-2013, 14:32
Es handelt sich also um Versuche der Ex, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und als Begründung führt sie Erziehungsunfähigkeit deinerseits an, dazu verlangt sie ein Gutachten? Dafür hat sie bereits Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und es gab schon frühere Verfahren?
Die Sachverhalte und Verfahrensstände müssen erst geschildert werden, damit man Tips geben kann. Es ist zum Beispiel ein Riesenunterschied, ob irgendetwas erst den Stand eines Antrages der Ex auf Verfahrenskostenhilfe hat oder ob das Verfahren zwar mit bewilligter VKH läuft aber ein Gutachten erst vorgeschlagen ist oder ob der Richter bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Die Mühe, das Stück für Stück herauszukitzeln solltest du den Lesern nicht zumuten.
Die Sachverhalte und Verfahrensstände müssen erst geschildert werden, damit man Tips geben kann. Es ist zum Beispiel ein Riesenunterschied, ob irgendetwas erst den Stand eines Antrages der Ex auf Verfahrenskostenhilfe hat oder ob das Verfahren zwar mit bewilligter VKH läuft aber ein Gutachten erst vorgeschlagen ist oder ob der Richter bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Die Mühe, das Stück für Stück herauszukitzeln solltest du den Lesern nicht zumuten.