sorry ramses - aber euer geschreibsel ist das papier nicht wert:
stelle einen antrag mit dem wortlaut aus der vereinbarung beim familiengericht!
ergänze folgende punkte:
1. der lebensmittelpunkt bleibt im bisherigen elternhaus, da hier die besten betreuungsmöglichkeiten sind (deine eltern etc)
2. die umgänge mit den kindern stehen der mutter wie folgt zu.
a) von donnerstag ab 8 uhr bis sonntag um 15 uhr bei der KM
b) von sonntag bis donnerstag verbleiben die kinder im bisherigen lebensmittelpunkt, unter betreuung des KV und desseneltern
c) von donnerstag bis samstag mittag 12 uhr eines jeden 2ten wochenendes beim KV
d) die KM sorgt für die abholung und das zurückbringen der kinder
e) die KM ist unterhaltspflichtig, soweit sich aus dem gehalt bzw. unterstützung entsprechende sätze ergeben
wichtig: deine EX hat vorher zu überhaupt nix nein oder ja zu sagen, auch keinen umgang zu boykottieren. wenn sie nicht ausziehen will - schlafe im wohnzimmer, such dir eine freundin....
das gesetz sagt eindeutig, wer mit kindern ausziehen will, muß das einverständnis des anderen elternteils einholen - und das gibst du ihr nicht. wenn sie auszieht - lass sie, innerhalb von 2 tagen sind die kinder wieder bei dir! justizia schlägt momentan in diesen fällen radikal in diese richtung! ein antrag auf eine EA geht sofort durch, vielleicht auch unter vorheriger eileinschaltung eines verfahrenspflegers für die kinder! und da hast du dann als bisheriger lebensmittelpunkt die besten karten! so wars bei mir auch!
bb
netlover
stelle einen antrag mit dem wortlaut aus der vereinbarung beim familiengericht!
ergänze folgende punkte:
1. der lebensmittelpunkt bleibt im bisherigen elternhaus, da hier die besten betreuungsmöglichkeiten sind (deine eltern etc)
2. die umgänge mit den kindern stehen der mutter wie folgt zu.
a) von donnerstag ab 8 uhr bis sonntag um 15 uhr bei der KM
b) von sonntag bis donnerstag verbleiben die kinder im bisherigen lebensmittelpunkt, unter betreuung des KV und desseneltern
c) von donnerstag bis samstag mittag 12 uhr eines jeden 2ten wochenendes beim KV
d) die KM sorgt für die abholung und das zurückbringen der kinder
e) die KM ist unterhaltspflichtig, soweit sich aus dem gehalt bzw. unterstützung entsprechende sätze ergeben
wichtig: deine EX hat vorher zu überhaupt nix nein oder ja zu sagen, auch keinen umgang zu boykottieren. wenn sie nicht ausziehen will - schlafe im wohnzimmer, such dir eine freundin....
das gesetz sagt eindeutig, wer mit kindern ausziehen will, muß das einverständnis des anderen elternteils einholen - und das gibst du ihr nicht. wenn sie auszieht - lass sie, innerhalb von 2 tagen sind die kinder wieder bei dir! justizia schlägt momentan in diesen fällen radikal in diese richtung! ein antrag auf eine EA geht sofort durch, vielleicht auch unter vorheriger eileinschaltung eines verfahrenspflegers für die kinder! und da hast du dann als bisheriger lebensmittelpunkt die besten karten! so wars bei mir auch!
bb
netlover