26-05-2013, 19:27
(25-05-2013, 14:32)p schrieb: Es handelt sich also um Versuche der Ex, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und als Begründung führt sie Erziehungsunfähigkeit deinerseits an, dazu verlangt sie ein Gutachten? Dafür hat sie bereits Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und es gab schon frühere Verfahren?
So ist es.