26-05-2013, 19:56
(26-05-2013, 19:27)gegen-das-system schrieb:Also ich jedenfalls werde Dir (wegen genau solchen Antworten) genau 0 Hinweise geben können - und wollen.(25-05-2013, 14:32)p schrieb: Es handelt sich also um Versuche der Ex, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und als Begründung führt sie Erziehungsunfähigkeit deinerseits an, dazu verlangt sie ein Gutachten? Dafür hat sie bereits Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und es gab schon frühere Verfahren?So ist es.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel