26-05-2013, 22:07
Bei FSJ biste nicht unterhaltspflichtig. Bei Unbezahlten Praktika bist Du ebenfalls nicht unterhaltspflichtig. Ein weitergehender Schulbesuch zum Fachabitur ist zulässig da normaler Ausbildungsabschnitt. Somit ist hierfür Unterhalt zu bezahlen. (ab 18. LJ des Kindes natürlich von beiden Elternteilen anteilmässig). Ach ja, zwischen den Ausbildungsabschnitten dürfen max. 4 Monate "Leerlauf" sein, in dieser Zeit besteht ebenfalls Unterhaltspflicht.