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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#17
Moin zusammen.

Vielen Dank für die Statements. Da kann man wieder einmal nur den Kopf schütteln, was wir für für eine Rechtsprechung in diesem Staat haben ...

Um noch einen draufzusetzen : Es könnte sich ja durchaus die Situation ergeben, dass die KM irgendwelche Untersuchungen / Behandlungen ohne meinen Einfluß veranlasst, die von der Beilhilfe / PKV nicht getragen werden . Den Ärzten ists egal, woher die Kohle kommt.

Wer zahlt dann eigentlich, wenn die KM mich als Versicherten angibt ?
Bin ich dann Vertragspartner, der sich dann mit dem Arzt resp. Gericht rumschlagen muss oder meine Exe ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von ArJa - 27-05-2013, 07:48
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03

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