27-05-2013, 12:20
Zu vorgezogenen Zugewinnausgleich gehört zwingend das Ende der Zugewinngemeinschaft und Umwandlung in Gütertrennung.
Das muss zumindest notariell beglaubigt sein und geht deswegen nur einvernehmlich.
Du scheinst aber irgendwas anderes zu meinen.
Der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags gilt immer noch, jedoch kannst du seit 2009 mit dem Tag der Trennung bereits eine Vermögensauskunft verlangen um die vorsätzliche Beseitigung von Vermögensbestandteil zu verhindern.
Wenn dann zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungantrags unverhältnismäßig viel Geld verschwindet, kann man, bzw. Frau dagegen vorgehen.
Aber es wäre gut, wenn du die ganze Geschichte erzählen würdest, sonst ist das etwas mühsam.
Das muss zumindest notariell beglaubigt sein und geht deswegen nur einvernehmlich.
Du scheinst aber irgendwas anderes zu meinen.
Der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags gilt immer noch, jedoch kannst du seit 2009 mit dem Tag der Trennung bereits eine Vermögensauskunft verlangen um die vorsätzliche Beseitigung von Vermögensbestandteil zu verhindern.
Wenn dann zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungantrags unverhältnismäßig viel Geld verschwindet, kann man, bzw. Frau dagegen vorgehen.
Aber es wäre gut, wenn du die ganze Geschichte erzählen würdest, sonst ist das etwas mühsam.