27-05-2013, 12:37
Gut. Und was hat das mit deiner obigen Frage nach dem Zugewinnausgleich zutun?
Wenn das Gericht der Gegenseite eine Frist gesetzt hat und diese nun verstrichen ist, ist es am Gericht nun Konsequenzen folgen zu lassen.
Z.B. Zwangsmittel festzusetzen.
Ob es das tut sei aber dahin gestellt.
Ein Gericht, dass nur Vorschläge für einen Vergleich einfordert, scheint nicht sehr motiviert zu sein, selbst was zu tun.
Wenn das Gericht der Gegenseite eine Frist gesetzt hat und diese nun verstrichen ist, ist es am Gericht nun Konsequenzen folgen zu lassen.
Z.B. Zwangsmittel festzusetzen.
Ob es das tut sei aber dahin gestellt.
Ein Gericht, dass nur Vorschläge für einen Vergleich einfordert, scheint nicht sehr motiviert zu sein, selbst was zu tun.