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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#18
In dem Fall gilt grundsätzlich: Wer bestellt bezahlt.
Allerdings besteht im Familienrecht im Streitfall immer die Gefahr, dass ein Gericht einen Sonderbedarf erkennt.
Sonderbedarf müssten beide Eltern im Verhältnis ihrer einsetzbaren Einkommen tragen.
Allerdings müsste die spezielle Behandlung unerlässlich, d. h. medizinsisch notwendig sein. Ist sie das zahlen das die Kassen, also auch die Beihilfe und die PKV.
Es gibt aber wohl Einzelfälle, wo dies nicht so klar ist.
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Eifelaner - 27-05-2013, 15:40
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03

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