(26-05-2013, 19:39)Nappo schrieb: 1. Streichung des Kindergeldes auf 0Die Streichung wäre verfassungsrechtlich unzulässig. Das Kindergeld ist eine vorweggenommene Steuererstattung auf das Existenzminumum des Kindes.
....
So wäre einem Gestaltungsmißbrauch des Kindergeldes der Riegel vorgeschoben.
Wie Sozialrichter Borchert aus Darmstadt es auch mehrfach bezeichnete: "Rückgabe von Diebesgut".
Die Ursache für den von dir monierten Gestaltungsmißbrauch liegt darin, dass das Kindergeld nur an einen ausgezahlt wird - nach Trennung nur an die kinderbesitzende Person - meistens die Mutti.
Der m.M. richtige Ansatz wäre: Kindergeld hälftig an die Eltern auszahlen, unabhängig von der Lebensform. Das selbe könnte auch bei Freibetrags- oder Grundsicherungskozepten geschehen.
So rum, würde es viele dieser Nebenwirkungen verändern.
(Aber nachdem nun Diskriminierungs-Ministerin Brigitte Zypries und Alleinerziehenden-Promotorin Manuala Schwesig ins Wahlteam von Steinbrück geholt wurden, bekommt die Anti-Männerpolitik der SPD auch die passenden Gesichter.....
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...am-zypries )
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #