27-05-2013, 16:37
Es gibt ein BGH-Urteil von 2006, wonach Scheidungsfolgekosten nicht unbegrenzt zu sozialisieren seien. Dort ging es um USA Reisen eines Hartzvaters zwecks Umgang.
Die gefestigte Rechtsprechung der Sozialgerichte tendiert aber seit geraumer Zeit dorthin Artikel 6 GG recht weitgreifend auszulegen im Gegensatz zu den FG.
Also Fahrtkosten, Wohnkosten, Ausstattung sind eigentlich kein Problem mehr und werden spätestens in der ersten Instanz genehmigt.
Die gefestigte Rechtsprechung der Sozialgerichte tendiert aber seit geraumer Zeit dorthin Artikel 6 GG recht weitgreifend auszulegen im Gegensatz zu den FG.
Also Fahrtkosten, Wohnkosten, Ausstattung sind eigentlich kein Problem mehr und werden spätestens in der ersten Instanz genehmigt.