27-05-2013, 19:02
@nowayout
Es gibt halt Widersprüche im Gesetz:
Familienrechtlich/unterhaltsrechtlich: Umgang ist Privatvergnügen des Umgangsberechtigten
Sozialrechtlich: Umgang ist wegen Art 6 GG Schutz der Familie als Teil des Existenzminimums bei Bedürftigkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu finanzieren = unabweisbarer, regelmäßiger Mehrbedarf.
Referenzurteil? Klar viele. Einfach suchen. Für "sehr weit" hier http://umgangs.blogspot.de/2012/06/umgan...-nach.html
Es gibt halt Widersprüche im Gesetz:
Familienrechtlich/unterhaltsrechtlich: Umgang ist Privatvergnügen des Umgangsberechtigten
Sozialrechtlich: Umgang ist wegen Art 6 GG Schutz der Familie als Teil des Existenzminimums bei Bedürftigkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu finanzieren = unabweisbarer, regelmäßiger Mehrbedarf.
Referenzurteil? Klar viele. Einfach suchen. Für "sehr weit" hier http://umgangs.blogspot.de/2012/06/umgan...-nach.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #