06-04-2009, 19:40
(06-04-2009, 19:25)blue schrieb: Bevor aber z.B. BGB 1626a endlich an der Realität angepasst wird,
haben wir acht neue Versionen des SGB.
Klar, da sieht der Staat ja auch immer dringenden "Handlungsbedarf" (=Geld sparen), beim §1626a BGB nicht (kostet ihn kurzfristig nichts, langfristig Kosten sind eh egal).