27-05-2013, 20:54
(27-05-2013, 18:07)beppo schrieb:(27-05-2013, 17:56)JahJahChildren schrieb: Hinzu kommt, dass dir ein Richter deinen Selbstbehalt kürzen kann, wenn du zu billig wohnst. Im SB sind 360 € für Miete angesetzt. Zahlst du vermeintlich aus Ritterlichkeit weniger, kann das ein Bumerang werden.Nicht so ganz.
Der BGH hat entschieden, dass es sogar dem Pflichtigen zu überlassen ist, wie er denn seinen SB aufteilen will.
Es steht ihm also frei, weniger für die Wohnung auszugeben ohne dass sein SB gesenkt wird.
Das BGH Urteil kenne ich nicht. Mein Wissenstand WAR, dass dies abhängig vom Verdauungstrakt des jeweiligen Schwarzkittels ist.
Danke für das Update.