27-05-2013, 22:20
Hi
Vom Urlaub in der Türkei, bei über 30 Grad, melde ich mich heute zurück.
Zu meinem Fall nochmal im Schnelldurchgang:
1. Meine Sohn klagt auf mtl. 353.- Euro Volljährigenunterhalt.
2. Mein Einkommen wurde von Gegenanwältin nicht bereinigt (priv. Altersvorsorge wurde nicht abgezogen).
3. Einkommen der Mutter wurde zwar offengelegt. Spielt aber in der Unterhaltsberechnung keine Rolle. Es wurde nur mein EK zugrunde gelegt. Keine Quotelung.
4. Bafög wurde nicht angegeben und somit auch nicht von UH abgezogen.
5. Leistungen des Sozialamtes wurden nicht bescheinigt. Weder Leistungen der Grundsicherung nach §41-43 SGB XII, noch Leistungen der Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII.
Mit diesem Stand geht es am nächsten Montag vors Amtsgericht.
Was meint IHR? Hat die Klage Erfolg?
Gruß Gekko
Vom Urlaub in der Türkei, bei über 30 Grad, melde ich mich heute zurück.
Zu meinem Fall nochmal im Schnelldurchgang:
1. Meine Sohn klagt auf mtl. 353.- Euro Volljährigenunterhalt.
2. Mein Einkommen wurde von Gegenanwältin nicht bereinigt (priv. Altersvorsorge wurde nicht abgezogen).
3. Einkommen der Mutter wurde zwar offengelegt. Spielt aber in der Unterhaltsberechnung keine Rolle. Es wurde nur mein EK zugrunde gelegt. Keine Quotelung.
4. Bafög wurde nicht angegeben und somit auch nicht von UH abgezogen.
5. Leistungen des Sozialamtes wurden nicht bescheinigt. Weder Leistungen der Grundsicherung nach §41-43 SGB XII, noch Leistungen der Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII.
Mit diesem Stand geht es am nächsten Montag vors Amtsgericht.
Was meint IHR? Hat die Klage Erfolg?
Gruß Gekko