27-05-2013, 22:39
(27-05-2013, 22:11)Nappo schrieb: Dabei sind bei Unterhaltsansprüchen an das Zeitmoment der Verwirkung keine strengen Anforderungen zu stellen, weil von einem Unterhaltsgläubiger zu erwarten ist, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs bemüht,.......Da ist niemals wa Neues dran gewesen.
Erinnert an die Unterhaltskettte für die UHN, die dann auch "irgendwann" mal durchbrochen ist.