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BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder
#9
(28-05-2013, 10:45)MasterOfDesaster schrieb: Ich kenne das nicht anders. Wenn die Ex mit Kind eine neue Partnerschaft (>ehe ähnliches Verhältnis) eingeht, dann muss der Neue für alle aufkommen.

Dazu gehört denke ich mindestens mal die gemeinsame Wohnung.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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AW: RE: BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder - von Antragsgegner - 28-05-2013, 10:52

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