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BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder
#11
Der Artikel der TA ist wie immer bei denen, reines männer- und Väterbashing. Wahrscheinlich von der Anwältin lanciert. Und ihr fallt drauf rein.
Das Urteil selbst ist ja noch nicht online - oder hab ichs übersehen?

Wie bringt die Mutter als weitere Unterhaltspflichtige ihren Beitrag fürs Kind? Sie schickt es zum Amt. Na klasse.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder - von sorglos - 28-05-2013, 11:04

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