28-05-2013, 15:08
(28-05-2013, 10:14)Pappnase schrieb: Der KU-Titel ist ein alter DM-Titel wo wortwörtlich drin steht: ab 13. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr diesen DM-Betrag zu zahlen.
Super!
Dann kannst Du ihm mit vollendetem 18. Lebensjahr den KU streichen.
(28-05-2013, 10:14)Pappnase schrieb: Oder kann mein Sohnemann jetzt munter 2 Jahre Schule machen?
Wie ich schon schrieb: Dem Prinzchen klar machen, daß Du diese Schule nicht bezahlst und er mit 18 Jahren das Recht hat, sich um seinen Lebensunterhalt zu kümmern.
Und das es praktisch keine Lehre ohne Lehrlingsgehalt gibt, ist das auch kein prinzipielles Problem.
Simon II