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BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder
#17
(28-05-2013, 11:04)sorglos schrieb: Das Urteil selbst ist ja noch nicht online - oder hab ichs übersehen?

Im Terminsbericht des BSG steht es jedenfalls schon (letzter Fall ganz unten):

Insofern durfte der Gesetzgeber bei minderjährigen Stiefkindern wegen des rechtlichen Bandes zwischen dem Stiefkind und seinem leiblichen Elternteil sowie der Ehe zwischen dem leiblichen Elternteil und dem Stiefelternteil ein Einstehen in den Not-und Wechselfällen des Lebens annehmen.
http://tinyurl.com/pvbguuh
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder - von borni - 28-05-2013, 16:14

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