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Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung
#8
(29-05-2013, 07:14)beppo schrieb: Wenn wir von 5 Jahren ausgehen ist das so, als wenn jemand, der 5.000,- € geklaut hat, nur 1.666,- zurück geben muss wenn er erwischt wird.

Falsche Rechnung.

Es ist so als wenn jemand probiert 5000€ zu klauen aber nur 250€ erbeutet und dafür 1666€ zurück zahlen muss.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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AW: RE: Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung - von Antragsgegner - 29-05-2013, 07:54

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