(29-05-2013, 08:36)iglu schrieb: Für dich ist es positiv, weil damit seine Erstausbildung nach zwei Jahren beendet ist.
Ich denke, dazu ist der Vater nicht verpflichtet, denn das Kind hat nur Realschulabschluß.
Ich zitiere mal:
Zitat:Ein Weiterbildungsanspruch bestehe aber grundsätzlich nicht in den Fällen Hauptschule bzw. Realschule - Lehre- BOS/Fachoberschule- Fachhochschule (vgl. BGH AZ XII ZR 54/04), es sei denn, die Weiterbildung - einschließlich des Studiums- war bereits bei Beginn der Lehre erkennbar angestrebt bzw. die Eltern mussten aufgrund besonderer Anhaltspunkte damit rechnen, dass das Kind später seine schulische Ausbildung fortsetzen würde. Dies wird vom BGH damit begründet, dass der Hauptschul- bzw. Realschulabschluss auf eine praxisorientierte Ausbildung hinwirkt.
Quelle
Bei derart miesen Noten liegen mit Sicherheit keine "besonderen Anhaltspunkte" für eine Weiterbildung vor, so daß der Vater dem Sohn klarmachen kann, daß dieser jetzt gefälligst eine bezahlte Lehre aufzunehmen hat.
Simon II