(29-05-2013, 15:09)Theo schrieb: Simon, der Unterschied zu dem von Dir zitierten Fall liegt darin, dass Pappnases Sohn ja noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss hat.
Somit ist der Besuch der Fachoberschule keine Weiterbildung, sondern ein Teil der Erstausbildung.
Pappnase wird für diesen Schulbesuch aufkommen müssen, da gibt es gar keinen Zweifel (außer der Sohn bricht die Schule ab).
Mag sein, daß Du recht hast (gleichwohl ich es anders sehe).
Aber selbst, wenn ich mich irre und Du recht hast, sollte der Vater meiner Meinung nach darauf drängen, daß der Sohn eine bezahlte Lehre anfängt!
Der Wunsch der KM, daß der Sohn die Fachoberschule besucht, ist doch nur dazu da, das Faulenzertum des Sohns zu unterstützen und Unterhalt zu generieren (vielleicht in der irrigen Ansicht, daß dieser ihr zugute kommt).
Was der Sohn aber jetzt eigentlich bräuchte, wäre eine harte Hand, die ihn von seinem Prinzenthron herunterstupst und ihn zur Erarbeitung seines Lebensunterhalts zwingt.
Deswegen denke ich, daß es richtig wäre, es hier auf einen harten Streit (ggf. vor Gericht) ankommen zu lassen.
Simon II