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Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung
#12
(29-05-2013, 06:52)Petrus schrieb: Ich hätte ihr als Ersatz zwei Tage Pranger auf dem Marktplatz angeboten.
Im Artikel steht kaum Info zur Falschbeschuldigerin oder zum Falschbeschuldigten. Es steht noch nicht mal drin, welches Gericht das entschieden hat.
Pranger ist offensichtlich unerwünscht.
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RE: Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung - von Das Nerdliche Orakel - 29-05-2013, 22:50

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