30-05-2013, 06:47
webmin schrieb:Ich befürchte, dass wieder alles den Bach runtergeht.das kann man sich auch einreden!
Was ist denn schon "den Bach runter gegangen"?
Im letzten Verfahren ging es um Übernachtungsumgang, den die KM nicht wollte und der Dir gerichtlich zugesprochen wurde!
Nun sperrt sich die KM gg Ferienumgang.
Wenn mit Hilfe einer Mediation keine Einigung darüber möglich ist, dann hilft die Erkenntnis, es könne zeitlich "knapp" werden, gar nichts.
Die Mediation hat ihren Zweck verfehlt, wenn sich Dein Ferienumgangsanspruch zeitlich deswegen erledigt, weil eine Einigung nicht in angemessener Zeit zustande kommt.
Ist das durch das Verhalten und durch die Äußerungen der KM zu befürchten, muss man nicht paralysiert auf die Uhr schauen, sondern sich anders behelfen.
Und weil nicht zu erwarten ist, dass sich das Verhalten der KM mit zwei, drei Kirchgängen, mit Fleurop oder Kerzengedöns ändern würde, bleibt nur der Gang zum Gericht, das im einstweiligen Rechtschutzverfahren entscheiden muss. Ein zu stellender VKH-Antrag stört nicht. Denn wo Dein Anspruch zu verfristen droht, darf das Gericht kein VKH-Verfahren vorschalten - das widerspricht dem Sinn einer einstweiligen AO.
Wenn also die KM im Mediationstermin signalisiert, dass sie dem Ferienumgang nicht zustimmen wird, kann dieser Punkt sinnvollerweise nicht mehr Mediationsgegenstand sein.
Spätestens beim nächsten Termin legst Du das verfahrenseinleitende Antragsschreiben auf den Tisch und stellst die Dame vor die Alternative:
Entscheidung durch das FamGericht oder Einigung heute im Rahmen der Mediation!
Basta.