30-05-2013, 09:42
Folgenden Satz/Sätze kannst du ja mal auswendig lernen, damit dein komischer Amtsrichter einmal etwas dazu lernt:
Es entspricht der ständigen und gefestigten, mithin höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass zu einem angemessenen Familienleben, auch in Trennungszusammenhängen, Übernachtungen und längere Aufenthalte, etwa zu Ferienzeiten gehören. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl am besten entspricht.
Sind nebenbei gesagt auch in Sozialverfahren recht wirkungsvoll.
Es entspricht der ständigen und gefestigten, mithin höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass zu einem angemessenen Familienleben, auch in Trennungszusammenhängen, Übernachtungen und längere Aufenthalte, etwa zu Ferienzeiten gehören. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl am besten entspricht.
Sind nebenbei gesagt auch in Sozialverfahren recht wirkungsvoll.