30-05-2013, 10:19
Hallo zusammen, ich habe eine vermietete Eigentumswohnung, die ich bereits vor der Ehe erworben habe. Für die Wohnung läuft noch ein Kredit. Als Güterstand habe ich Gütertrennung. Für die Einkommensteuer weist die Wohnung meist nur einen kleinen Gewinn aus, da ich Abschreibung und Kreditzinsen ansetzen kann und diverse andere Kosten. Jetzt habe ich gelesen, dass es unterhaltsrechtlich nicht zulässig ist, Kreditzinsen und Abschreibung gegenzurechnen, sondern lediglich die Tilgungsrate. Das würde jetzt bedeuten, dass ich unterhaltsrechtlich mit der Wohnung einen Gewinn (Einkommen) erwirtschafte, von dem ich Unterhalt zahlen muss. Wenn dem so wäre, würde ich die Wohnung ggf. gleich verkaufen.
Kennt sich bei diesem Thema vielleicht jemand aus??
Kennt sich bei diesem Thema vielleicht jemand aus??