30-05-2013, 11:47
Zitat:Die Mediation hat ihren Zweck verfehlt, wenn sich Dein Ferienumgangsanspruch zeitlich deswegen erledigt, weil eine Einigung nicht in angemessener Zeit zustande kommt.
Ist das durch das Verhalten und durch die Äußerungen der KM zu befürchten, muss man nicht paralysiert auf die Uhr schauen, sondern sich anders behelfen.
Ich weiss nicht, ob man das so interpretieren kann, denn im Beschuß(der dir, so glaub ich vorliegt) heisst es:
Zitat:Die beteiligten ET hoffen, dass sich die Situation sich inzwischen dermassen gestaltet hat, dass es auch möglich ist, dass der KV mit XXXXX Urlaub machtIm Protokoll stand, dass es möglich sein soll, dass ich mit ihm 1 Woche im Urlaub fahren kann Genaue Modalitäten sollten in einer Mediation geklärt werden.
Weiter heisst es dann:
Zitat:Die beteiligten Eltern sind sich darüber einig, dass sich beide Eltern zwecks Mediation an die Erziehungsberatungsstelle XXXXXXXXX wenden.Im Protokoll stand jedoch:
Hier soll auch geklärt werden, wenn es Probleme und Schwierigkeiten in Bezug auf die Umgangskontakte gibt.
Zitat:.......dass es möglich sein muss, dass der KV mit seinem Sohn mind. 1 Wo. Urlaub machen kann. Überschneidungen oder daraus resultierenden Umgangshemmnisse(auch durch Urlaub der KM) sollen durch Mediation geklärt werden.Die KM setzt nun alle Hebel in Bewegung den "Auftrag"(Mediation) des Beschlusses zu erfüllen, den Umgang ein wenig ausweitet, um mich später vor Gericht vorzuführen.
Das AG welches jetzt wieder für uns zuständig ist, ist ihr wohlgesonnen.
Mein RA sieht das Zeitfenster zu Klagen als sehr gering an.
Und im Fall einer Klage, ist die Mediation auf alle Fälle gekippt.
Nach aussen hin bin ich derjenige, der es verursacht hat.
Das sind meine hauptsächlichen bedenken.
Ich hatte bislang 2 EA vor diesem Gericht, die beide abgelehnt wurden.