30-05-2013, 12:47
Solange nichts tituliert ist, es keinen Gerichtsbeschluss gibt oder du blauäugig etwas unterschreibst entstehen dir keine Schulden.
Und wenn dann auch erst ab dem Zeitpunkt an dem Unterhalt gefordert wurde.
Und wenn dann auch erst ab dem Zeitpunkt an dem Unterhalt gefordert wurde.