30-05-2013, 21:03
Ganz generell kann man sagen, dass vom mittleren Jahresnetto die berufsbedingten Aufwendungen und bis zu 4% vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge abziehbar sind.
Wohnvorteile erhöhen das Einkommen und sind um die Zinsen zu bereinigen, der Saldo darf aber nicht kleiner 0,- werden.
Tilgung fällt mit unter Altersvorsorge.
Das kannst du aber auch sehr leicht in deinen OLG-Leitlinien nachlesen.
Wohnvorteile erhöhen das Einkommen und sind um die Zinsen zu bereinigen, der Saldo darf aber nicht kleiner 0,- werden.
Tilgung fällt mit unter Altersvorsorge.
Das kannst du aber auch sehr leicht in deinen OLG-Leitlinien nachlesen.