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Mieteinnahmen und Unterhalt
#5
Dagegen wirken sich Instandhaltungsrücklagen steuerlich nicht aus, wohl aber im unterhaltsrechtlichen Ergebnis. Instandhaltungsrücklagen sind vom Wohnungseigentümer aufgrund von WEV-Beschlüssen zu entrichten und er könnte sich ihnen nur durch die Aufgabe des Wohnungseigentums entziehen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Mieteinnahmen und Unterhalt - von ramses72 - 30-05-2013, 10:19
RE: Mieteinnahmen und Unterhalt - von p__ - 30-05-2013, 13:09
RE: Mieteinnahmen und Unterhalt - von ramses72 - 30-05-2013, 15:18
RE: Mieteinnahmen und Unterhalt - von beppo - 30-05-2013, 21:05
RE: Mieteinnahmen und Unterhalt - von wackelpudding - 30-05-2013, 21:33
RE: Mieteinnahmen und Unterhalt - von ramses72 - 30-05-2013, 21:39
RE: Mieteinnahmen und Unterhalt - von beppo - 30-05-2013, 21:46
RE: Mieteinnahmen und Unterhalt - von ramses72 - 30-05-2013, 21:59
RE: Mieteinnahmen und Unterhalt - von Nappo - 30-05-2013, 22:13

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