30-05-2013, 21:33
Dagegen wirken sich Instandhaltungsrücklagen steuerlich nicht aus, wohl aber im unterhaltsrechtlichen Ergebnis. Instandhaltungsrücklagen sind vom Wohnungseigentümer aufgrund von WEV-Beschlüssen zu entrichten und er könnte sich ihnen nur durch die Aufgabe des Wohnungseigentums entziehen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...