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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#66
Hallo Leute,
Zwischenbericht: die ganze Sache (Auskunftpflicht § 1605) ging vor Amtsgericht und heute hab ich den Beschluss per Post erhalten
- der Auftragsgegner wird verpflichtet gemäß § 1605 BGB Auskunft über die Höhe seines Einkommens und Vermögens zu erteilen.
- Die Kostenscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten
- Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet
Ich lebe nach wie vor im EU Ausland.
Bezahle nach wie vor KU (Mindestsatz).
Wie soll ich weiter Vorgehen?
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kuwals - 31-05-2013, 11:09

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