31-05-2013, 13:20
Zu Antrag vom 19.05. hat das Gericht am 24.05. einen Bearbeitungschritt veranlassen können. Mit Eingang vom 30.05. lesen wir also:
- Vergabe eines Aktenzeichens
- Aufforderung zur Begleichung einer Gebühr von 44,50 bevor irgendwas passiert.
- Vergabe eines Aktenzeichens
- Aufforderung zur Begleichung einer Gebühr von 44,50 bevor irgendwas passiert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #