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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#70
@ kuwals

Hm, nur so als Idee: du nimmst ein Stück Papier und erteilst Auskunft. In deinen Worten, als einfacher TExt geschrieben. Beispiel: seit dem XX.XX.YYYY, dem Zeitpunkt meiner Auswanderung aus Deutschenland, arbeite ich als Klomann hier und dort und erbettele mir ein paar Münzen. Von denen schicke ich jeden Monat, so Gott oder Allah oder sonstwer will, das meiste nach Deutschenland für mein Kind. Das mir im Übrigen sehr fehlt und eigentlich will ich ja, dass mein Kind bei mir leben soll. Liebes Gericht, können Sie nicht beschliessen, dass mein Kind bei mir leben soll? Welchen Antrag muss ich da stellen, wie heisst das Formular?

Zu meinem Vermögen: ich will die Hoffnung nicht aufgeben, eines Tages ein Vermögen zu finden. Bislang ist dies nicht eingetreten, aber sobal es geschehen ist werde ich mich melden.

Respektvollst

kuwals

Oder so ähnlich. Ernst im Ton, aber die Worte so gewählt, dass die Schwarzkittel gleich wissen, dass man sie so ernst nimmt wie es ihnen zusteht....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von Austriake - 31-05-2013, 13:50

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