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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#72
Unbeschadet dessen ist es natürlich möglich, dass das Gericht dann bei der Unterhaltsfestsetzung den ultimativen Reichtum bei dir vermutet, einen höheren Unterhalt als die 100% festsetzt und sich dann Sculden auftürmen. Dazu kann dann deine Ex noch eine Anzeige erstatten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das alles bewirkt dann in der Praxis nur Probleme bei der Wiedereinreise nach D. Dort wo du bist wirkt sich das in keinster Weise aus.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MitGlied - 31-05-2013, 14:15

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