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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#73
(31-05-2013, 12:01)MitGlied schrieb: Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. Also der deutsche Büttel ordnet mal eben die Wirksamkeit deutscher Gesetzte im Ausland an?
Das regelt alles die EuUntVO!

Mit Begründungen wie:
"Bei mir war es so ..."
und
"Der deutsche Büttel ordnet mal eben an ...." oder Ähnlichem, läßt sich Recht weder verstehen noch erklären.

Mit etwas mehr Sachbezogenheit geht das schon besser und man kommt i.d.R. auch schneller zu einem zuverlässigem Ergebnis.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von Ibykus - 31-05-2013, 14:39

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