(31-05-2013, 12:37)Jo-hn schrieb: ich habe jetzt eine frist bekommen einen dynamischen titel ohne laufzeitbegrenzung zu unterzeichnen...
Das sind zwei verschiedene Dinge!
1. Dynamischer Titel:
Es gibt meines Wissens mindestens ein relevantes Urteil, daß dem Kind ein dynamischer Titel zusteht.
Du wirst deshalb um den dynamischen Titel vermutlich nicht herumkommen.
2. Laufzeitbegrenzung:
Das Kind hat definitiv KEIN Anrecht auf einen zeitlich unbegrenzten Titel!
Vielmehr ist der Titel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu begrenzen.
Fazit:
Du könntest also jetzt zum Notar gehen und einen dynamischen Titel über die Summe, die Du zahlen sollst/willst aufsetzen und ihn auf die Vollendung des 18. Lebensjahres begrenzen.
Die Begrenzung ist enorm wichtig!
Simon II