01-06-2013, 17:43
Gut, in dem Fall weißt du ja jetzt bescheid. Du solltest auch in Zukunft alle paar Monate einen Vollstreckungsversuch unternehmen, um einer Verjährung/Verwirkung der Unterhaltsschulden vorzubeugen. Die Insolvenz kann sich deine Ex damit an die Mütze heften. Der Titel ist bis ins Jahr 2039 vollstreckbar, solange er nicht herausgegeben oder abgeändert wird.