02-06-2013, 08:31
Hallo,
ich bin Alleinerziehende dreier Kinder unter 10 Jahren. Zurzeit arbeite ich freiberuflich, ca. 20 Stunden die Woche, eine Aufstockung ist wegen der kleinen Kinder nicht möglich.
Mein Einkommen entspricht in etwa dem des KV.
1. Kann ich den KV zu Betreuungsunterhalt verpflichten, da ich nicht volltags arbeiten kann?
2. Gerne würde ich in meinen alten Beruf zurückkehren. Wegen der Kinder könnte ich aber auch weiterhin nur halbtags arbeiten. Das Problem ist, dass ich in dem neuen Job halbtags auch nur die Hälfte meines jetzigen Einkommens verdienen würde. Wie sähe der Anspruch dann aus?
VG, Loiuj
ich bin Alleinerziehende dreier Kinder unter 10 Jahren. Zurzeit arbeite ich freiberuflich, ca. 20 Stunden die Woche, eine Aufstockung ist wegen der kleinen Kinder nicht möglich.
Mein Einkommen entspricht in etwa dem des KV.
1. Kann ich den KV zu Betreuungsunterhalt verpflichten, da ich nicht volltags arbeiten kann?
2. Gerne würde ich in meinen alten Beruf zurückkehren. Wegen der Kinder könnte ich aber auch weiterhin nur halbtags arbeiten. Das Problem ist, dass ich in dem neuen Job halbtags auch nur die Hälfte meines jetzigen Einkommens verdienen würde. Wie sähe der Anspruch dann aus?
VG, Loiuj